Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Von Pflegesachleistung spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab. Im Angebot sind die Pflege, Hilfen im Haushalt und die so genannte häusliche Betreuung.
Letzteres umfasst die Unterstützung von Aktivitäten zu Hause, die der Kommunikation und sozialen Kontakten dienen, und die Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags zu Hause, z.B. Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur, zu bedürfnisgerechten Beschäftigungen und zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-Nacht-Rhythmus.
Pflegebedürftige können solche Sachleistungen der Pflegekasse von ambulanten Pflegediensten in Anspruch nehmen bis zu monatlich
Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 ein sogenannter Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zu. Dieser Betrag ist insbesondere für die Unterstützung im Alltag gedacht. Der Betrag ist zweckgebunden und wird bei Aufwendungen für Entlastungsangebote erstattet.
Pflegegeld erhält man, wenn ehrenamtliche Pfleger die häusliche Pflege übernehmen. Das können zum Beispiel Familienangehörige oder Nachbarn sein. In diesem Fall erhält der Pflegebedürftige das Pflegegeld direkt auf sein Konto, und zwar
Der Pflegebedürftige bestimmt selbst, wie das Geld ausgegeben wird.
Nimmt der Pflegebedürftige die ihm zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld. Mit dem Anteil aus dem Pflegegeld kann er zum Beispiel einen Angehörigen für dessen Hilfe bezahlen.
Beispiel: Ein Pflegebedürftiger (mit Pflegegrad 3) hat Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 1.298 Euro. Tatsächlich verbraucht werden aber nur 70 Prozent, also eine Summe von 908,60 Euro. Deshalb können 30 Prozent vom Pflegegeld ausgezahlt werden. Bei einem Satz von 545 Euro in Pflegegrad 3 wären das in diesem Fall 163,50 Euro.
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